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| Schwerbehinderung Widerspruch? - Klicken Sie HIER um das ursprüngliche Thema anszusehen |
| windfeder |
Ich weiß nicht ob mir jemand weiterhelfen kann?
Es geht um den Grad der Schwerbehinderung.
Vor vielen Jahren hatte ich mal 20% wegen der zwei Bandscheibenvorfälle bekommen.
Damals gab es noch keine Diagnose bezüglich der psychischen Erkrankungen.
Ich beziehe mittlerweile eine volle Erwerbsminderungsrente und hatte beim Versorgungsamt einen Änderungsantrag gestellt, weil in der Zwischenzeit ja ne Menge dazu gekommen ist.
Orthopädisch sind ein paar Sachen dazu gekommen und dann halt die ganzen psychischen Erkrankungen wegen denen ich die Rente bewilligt bekommen habe.
Eine Bekannte mit gleicher Diagnose, aber ohne die orthopädischen Probleme bekam 56 %.
Ich habe jetzt zu den 20% die ich ja schon hatte, noch mal 20 % bekommen, also insgesamt sind es 40% ???
Im Schreiben bezieht man sich auch hauptsächlich auf die orthopädischen Schäden, die psychischen werden nur ganz kurz am Rande erwähnt.
Hätte noch theoretisch 2 Wochen Zeit um einen Widerspruch einzulegen.
Ich überlege also schon seit zwei Wochen hin und her. :bigeye:
Wie muss/kann ich den Begründen?
Ist es günstig oder ungünstig in Bezug auf Arbeitgeber eine anerkannte Schwerbehinderung zu haben?
Hätte ein Widerspruch überhaupt Aussicht auf Erfolg? Steht mir ein höherer Grad überhaupt zu?
Ich bin wieder wie gelähmt und die Frist wird immer kleiner.
Hat jemand von euch diesbezüglich irgendwelche Erfahrungswerte, Tipps; Anregungen?
Wäre wirklich sehr dankbar.
Lg Windfeder |
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| blaueartemis |
Liebe Windfeder,
ich habe keine Ahnung, wie das mit den Prozenten geht. Aber du kannst einfach einen Widerspruch einlegen, weil die psychische Behinderung nicht genügend berücksichtigt worden ist. in der Begründung kannst du auch von deiner Freundin schreiben. Dann wird das Amt dir sagen, was du machen musst. Dann gibt es noch ein Gutachten vielleicht.
Ob es günstig ist für Arbeitgeber, weiß ich auch nicht. Gibt es nicht eine Beratungsstelle, wo du dich beraten lassen kannst? Bist du in der Gewerkschaft? Dort könnte man so etwas wissen.
Liebe Grüßé und viel Erfolg beim Finden der Antworten, die du suchst.
Blaue Artemis |
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| smilly |
Hallo liebe windfeder,
ich kann Dich mit Deiner Unsicherheit und Deinen Fragen gut verstehen.
Aufgrund meiner psychischen Diagnose habe ich automatisch 50% bekommen. Das ist in der Regel auch so. Weiß das auch von zwei Bekannten, die ebenfalls wegen PTSD 50 % zugesprochen bekamen.
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Begründen würde ich es anhand Berichten von eventuellen Klinikaufenthalten augrund der psychischen Diagnose oder Arztberichte die nochmal die Schwere verdeutlichen. Da sind 20 % definitiv zu wenig. Vor allem hast Du flapsig ausgedrückt erst was von dem Schein, wenn Du mind.50 hast.
Und Dir steht das definitiv zu! tschakka
Berichte von Therapeuten die keinen Dr. med.haben werden in der Regel nicht anerkannt. Aber verkehrt wäre es sicher nicht, diese beizulegen.Ich habe mir damals alle Berichte selbst besorgt und dem Antrag beigelegt. In solchen Angelegenheiten bin ich immer skeptisch, was die Eigeninitiative der Ämter betrifft.
Auf Deine Frage mit dem Arbeitgeber: das ist sehr unterschiedlich. Viele AG`s haben Angst wegen eventueller Ausfallzeiten. Was ich immer mit einem Stirnrunzeln betrachte denn auch Menschen ohne nachgewiesener Schwerbehinderung könnten länger mal ausfallen. Manchmal steckt eher eine eine Unsicherheit der Chefs dahinter.
Betriebe ab einer bestimmten Größe müssen auch einen Ausgleich zahlen wenn sie nicht einen bestimmten Prozentsatz Schwerbehinderte einstellen.
Anfangs habe ich mich immer gefreut, wenn ich in den Stellenanzeigen las: "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt".
Bis mich ein Rechtsverdreher aufklärte, dass große Unternehmen dazu verpflichtet seien das rein zu schreiben aber sich lange noch nicht dran halten.
In meiner damaligen Stelle als Erzieherin habe ich meinen Sb-Status verheimlicht. Aber habe bei der Einkommenssteuererklärung den angegeben und schon einiges dabei raus bekommen. Wenn "elena" (eine elektronische Datenerfassung wo die AG selbst direkt die Daten an das Finanzamt weiter geben) durchgeboxt wird, geht das dann leider nicht mehr.
Es gibt aber auch Unternehmen mit einer sozialen Verantwortung die über das auf Papier geschriebene weiter geht. Und meistens machen die am meisten Gewinn, die verantwortungsvoll mit ihrer Fürsorgepflicht umgehen. Leider hat sich das noch nicht so rumgesprochen.
Ich persönlich werde schauen, wie meine SB bei den Bewerbungen ankommt. Wenn es nur Absagen hagelt, werde ich ihn zurück geben. Ich will irgendwann mehr als Hartz IV zum Leben haben.
So das sind meine Erfahrungen. Ich hoffe, Dir ein wenig weiter geholfen zu haben.
Hast Du jemanden, der Dir beim Widerspruch helfen kann? Das ist natürlich emotional belastend.
Wenn Du noch Fragen hast: jederzeit gerne. :)
smilly |
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| seelenbalsam |
| Mit einer Borderline-Störung gibt es auch 60 Grad. Ich bekam die 60 grad wegen der Brille, der beiseitigen Schwerhörigkeit und der Psyche. Dieses Jahr hab ich keinen Widerspruch eingelegt, ich möchte keinen SBA mehr haben, ich möchte so leben. LG Seelenbalsam |
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| seelenbalsam |
zitat: smilly schrieb am 08.04.2010 um 21:41 Uhr in Beitrag #3
In meiner damaligen Stelle als Erzieherin habe ich meinen Sb-Status verheimlicht. Aber habe bei der Einkommenssteuererklärung den angegeben und schon einiges dabei raus bekommen. Wenn "elena" (eine elektronische Datenerfassung wo die AG selbst direkt die Daten an das Finanzamt weiter geben) durchgeboxt wird, geht das dann leider nicht mehr.
Solange man keinen Gleichstellungsanstrag gestellt hat, muss man auch nicht angeben, dass man einen SBA hat.
Verheimlichst du dies einen Arbeitgeber, verhinderst du auch deine Rechte, keine Woche Mehrurlaub, keine Kündigungschutzfrist, etc.
Ich wollte nicht gleichgestellt werden und hab meine Rechte gegenüber meinem AG abgetreten, ich wollte sie nicht haben und dann war es auch gut.
LG Seelenbalsam |
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| windfeder |
Schon mal vorneweg, ganz ganz lieben Dank, dass ihr alle so schnell geantwortet habt!
Wenn ich es recht verstehe, dann könnte ich später immer noch entscheiden, ob ich die aus einem Grad von 50% oder mehr resultierenden Rechte wahrnehmen will oder nicht. Dann spräche ja eigentlich nichts dagegen, sich um eine Erhöhung zu bemühen. :ueberleg:
Berichte habe ich überhaupt keine, bisher wollte die nie jemand rausrücken. Da müsste ich wohl erstmal versuchen an welche ran zu kommen :gruebel:
Ich hab so den Verdacht, dass mein Arzt sich da nicht viel Mühe gegeben hat. Ob die noch anderswo was angefordert haben weiß ich ja nicht.
Auf meinen Arzt bin ich auch aus anderen Gründen ganz schön sauer.
Hatte im Dezember den neuen Antrag auf Rente zugeschickt bekommen...ach das ist ne lange furchtbare nicht enden wollende Geschichte :weinen:
Was schief laufen konnte, dass lief auch schief.
Ich kann einfach nicht mehr :schmelz: |
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| smilly |
Hallo liebe windfeder,
ja dieses Problem mit der Herausgabe der Berichte kenne ich. Mir wollten sie die auch erstmal nicht geben. Wir haben es dann so gelöst, dass die Therapeuten oder Ärzte mit mir den Bericht erstmal durchgesprochen haben. Denn der Grund warum sie mir erst nicht die Berichte geben wollten lag an der Sorge die sie hatten, ich verstünde evtl. einzelne Passagen anders als sie damit sagen wollten. Mit dem Gespräch haben wir dann eine gute Lösung gefunden.
Was noch denke ich wichtig ist zu wissen:
wenn Du die Rechte, wie seelenbalsam das noch sehr gut differenziert hat, beim AG in Anspruch nehmen willst, musst Du im Personalfragebogen bei der Frage nach einer SB wahrheitgemäß antworten. Falls die das mal rausfinden sollten oder Du später Rechte erwirken willst, wäre die Verheimlichung ein fristloser Kündigungsgrund. Und wenn die SB direkte Auswirkungen auf Deine Arbeitsfähigkeit haben könnten z. B. darf ein Epileptiker seine Erkrankung nicht verheimlichen wenn er Pilot werden will (mir fällt jetzt kein besseres Beispiel ein).
Wie blaueartemis schon schrieb, ist der VDK ein kompetenter Berater. Allerdings verlangen die eine Mitgliedschaft bevor sie dich beraten und meines Wissens nach (aber da bin ich mir nicht ganz sicher)vertreten die Dich auch.
Alles Gute Dir für dieses anstrengende Thema. :liebes:
smilly |
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| shawnee |
Hallo Windfeder,
ich habe 40% bekommen und das nach Widerspruch.
Ich hatte erst 30, 10% für die Fibromyalgie und 10% für das Restless Leg Syndrom und 10% für meine psychischen Beschwerden, darunter die Borderline Störung, PTBS, Angststörung etc.
Ich fand das viel zu wenig und habe den Widerspruch eingereicht.
Naja, es kamen dann nur 10% mehr dabei heraus und ich habe es dann gelassen.
Für mich ist das okay, auch wenn ich schlucken muss, wenn ich lese, was andere so bekommen.
Ich habe dem GdB selber geschrieben, Post von Thera beigelegt.
Für die Steuer ist es auch gut: je mehr % du hast, desto höher ist der steuerliche Freibetrag.
Lg
Shawnee |
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| cocoon29ab |
Moin,
also ich habe im August 08 einen Antrag auf SBA gestellt,w eil ich eine berufliche Reha machen wollte und mir die Option eröffnen wollte, falls es wieder schief geht, zumindest einen geschützten Arbeitsplatz erhalten zu können. wie man mir 3 Jahre vorher gesagt hatte bräuchte ich dazu so einen Ausweis. Ausgegangen war ich von einer Ablehnung, weil ja alles immer erst mal abegelehnt wird. bekommen habe ich mit diagnose multiple, komplexe, chronische PTBS und der Diagnose Fibromyalgie (andere habe ich nicht angegeben) 50%, unbefristet im erstantrag.Wobei in der Begründung stand, dass die Fibro keinen Grad von 10 rechtfertigt und deswegen nicht gewertet wird. Damals war ich befristet berentet, welche aber im Bearbeitungszeitraum in unbefristet umgewandelt wurde, was die aber nicht wussten.
Ob man Vorteile hat weiß ich nicht recht. war Ostern in leipzig und da bekam ich im schwimmbad 1€ und im Kabarett 7€ Rabatt. Das ist mein Vorteil des Ausweises in über 2 Jahren. Hier wo ich lebe habe ich noch niemals auch nur einen Rabatt bekommen. Da heisst es Rentner/Senioren ab 60! Als 100% Erwerbsminderungsrenterin und mit Schwerbehindertenausweis 50% habe ich Null Vorteile. Auch wenn Em Renten erfahrunsgemäß niedrig sind, wird man ausgegrenzt aus der Gesellschaft...
Sollte ich in eine Erwerbstätigkeit zurückkehren würde ich den ausweis zurückschicken, da ich eher überzeugt bin, dass so ein Ausweis einen Job eher verhindert. die Abgaben wenn man keine SB beschäftigt sind so gering, dass der anreiz es zu tun gering ist.. meine meinung mit dem Hintergrund dass ich keinen arbeitgeber im Rücken habe der den Arbeitsplatz auf grund befristung gewähren muss. hätte ich das würde ich ihn haben wollen in der hoffnung einen höheren schutz zu haben. schwieriges thema...
so mal meine gedankegänge udn erfahrungen...
lg cocoon29ab |
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| windfeder |
Hallo!
Also ich werde jetzt erst mal einen Widerspruch einlegen und mir die Unterlagen auf deren Grundlage die Einstufung beruht zu schicken lassen, um dann anhand derer zu gucken, wie ich den Widerspruch begründen kann.
Das hat mir so zumindest eine Bekannte geraten. Da die Frist verstreicht und ich bisher noch keine Ahnung hab wie ich den Widerspruch begründen kann, scheint mir das erstmal das beste zu sein was ich machen kann ohne die Frist einfach verstreichen zu lassen.
Ob es nun gut ist oder nachteilig, falls mein Widerspruch überhaupt erfolgreich ist, dass kann ich einfach nicht einschätzen.
Immer wieder diese Entscheidungen, die man nicht so recht überschauen kann. :was:
lg Lucilla |
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