| leonidensucher |
Hallo Ihr Lieben,
irgendwie hakts gerade ganz schön...
Wurstel mich eh ein wenig mühsam durch und bin wirklich auf ein ruhiges Umfeld angewiesen, das ich auch hätte, würde ich die Post nicht öffnen..
Vielleicht weiss ja jemand Rat??
Vorgeschichte:
Mein Gr*ßvater hat ein sog. Berliner Testament verfasst, nach dem ich die Nacherbin des Vermögens bin.
Dieses Testament habe ich knapp 14 Jahre nach seinem T*d in die Finger bekommen; keine Ladung zur Eröffnung und auch keine Abschrift erhalten, in einer hellen Stunde hab ich das Testament dann beim Nachlassgericht angefordert.
Das war im Mai 2008. Da habe ich zum ersten Mal gehört und gelesen, dass ich die Nacherbin bin, also die Erbmasse zum Zeitpunkt seines T*des eingefroren wird und mir 1:1 ausgehändigt werden muss, wenn der Nacherbfall eintritt.
Soweit so gut.
( wie gesagt, ich wusst NICHTS davon).
8 Jahre nach seinem T*d unterschrieb ich in einer Nacht - und Nebelaktion eine urkunde, in der auf eine SChenkung von meiner Gr*ßmutter an meine M*tter über ein Grundstück verwiesen wurde.
Sinn des ganzen erschloss sich mir damals nicht, erst nach Sichtung des testaments nebst BGB, nämlich, das Grundstück aus der Erbmasse heraus zu nehmen.
Da ich aber wdie Schenkungsurkunde nicht gesehen und auch nicht "abgenickt" habe, sondern nur den Querverweis darauf abgenickt habe, wollte ich wissen, um was es denn eigentlich geht.
Folglich bin ich zur Anwälting gegangen und habe ihr 2 Aufträge gestellt:
1.) Erklärung des Berliner Testaments.
2.) anforderung des Schriftstücks vom Notar.
Beides geschehen, das Schriftstück vom Notar wurde an mich geschickt, damit war für mich die Sache fürs erste erledigt.
Nun kam heute die Rechnung der Anwältin; lautend auf 1.800 Euro gerundet, ausgehend vom Streitwert 60.000 Euro ( wo auch immer dieser Streitwert her ist?!?!?!) und ich bin ziemlich platt.
Meine Frage: da sie ja eigentlich nur einen Brief geschrieben hat, müsste sie nicht, rein theoretisch den 0,5 fachen Satz anwenden?
Wie sieht es mit der Aufklärungspflicht in diesem Fall aus? Laut Rechtsschutzversicherung ( die für Erbfälle nciht zahlt) könnte man die Rechmäßigkeit der Rechnung anzweifeln, WENN keine Aufklärung über die zu erwartenden Kosten stattgefunden hat UND es lediglich der Auftrag zur Einholung eines Schriftsstücks war- dem war so, gsd war mein M*nn dabei.
Nur, wie soll ich weiterverfahren?
Die Dame ist NULL komma NULL verhandlungsbereit, und äusserte lediglich, wenn wir ihr nachweisen können, dass das Grundstück weniger wert sei als angenommen, würde sie den 1,3 fachen Satz auf den 1,0 fachen Satz reduzieren.
Ich sehe ein, dass ein Rechtsanwalt Geld kostet; aber... 1800 Euro wuppe ich gerade einfach nicht allzumal die KfW mir ziemlichen Ärger macht wegen der Ausbildungsförderung, und ich vorgestern einen Schrieb über 800 Euro sofort sonst Verdammnis und Fusspilz bekommen habe- also faktisch gerade 2600 Euro berappen muss und einfach keine Ahnung habe woher nehmen..
Hilfe.. vielleicht fällt jemand etwas ein?
Bin gerade klein und - hej, immerhin nicht dissoziiert, aber klein und platt und kopfwehig und einfach verzweifelt. Hab nicht das GEfühl, dass ich jemals Luft bekomme...
Danke an alle |
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| tadpole |
:haare: was gehtn mit der !!!
oh man leon, das tut mir echt leid zu hören...
:trost: !!!
Ich bin juristisch nicht bewandert, aber mein normaler Menschenverstand schreit eines ganz laut: ABZOCKE!!!
Wie Du ja schreibst, sie hat GAR NICHTS GRO? GETAN und DICH NICHT VORAB IN KENNTNIS GESETZT
(was für ne DUMME S**, sry, aber da werd ich obwohl unbeteiligt schon hochaggressiv, wie geht es wohl Dir erst!!!)
Ich würde auf alle Fälle erst Mal KEIN CENT zahlen
Ich bin mir sicher es gibt Möglichkeiten sich kostenfrei z.B. bei Verbraucherschutzzentrale oder so zu informieren und Unterstützung zu holen!
Bestimmt weiß der eine oder andere hier etwas hilfreiches!
Aber von mir vorab mal:
:trost2: :trost2: und nen :sandsack: und dann soweit möglich -> :meditate:
Halt durch,
diese dumme ... ist das Wort nicht wert
:listen:
t.
Beitrag ergänzt um 18:12 Uhr:
http://www.verbraucherzentrale-baye...ink198729A.html
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Stand: 06.11.2007
Mehr als sagen, sie können Dir leider nicht weiterhelfen kann nicht passieren:
Call them!!! Stand up for your rights, honey!!!
Mal sehen wer hier zuletzt lacht, huh!!!!
VIEL VIEL KRAFT SCHICKE!!!!!!
t. |
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| leonidensucher |
danke liebe tapdole!
Ich hätte gerne Deinen kämpfergeist.
aber Dein virtueller popotritt hat zumindest ausgereicht, dass ich mich wieder mit der Angelegenheit auseinandergesetzt habe, statt mir die Decke über den Kopf zu ziehen wie ich es eigentlich seit 1,5 std vorhabe.
Mal sehen, was ich machen werde, bzw. ich lasse auch ein bisschen meinen M*nn machen, Emanzipation hin oder her, aber aus irgendeinem unerfindlichen Grund ist er da wesentlich erfolgreicher als ich - ich bewirke nichts.
Nun gut.
Fakt ist anscheinend folgender:
Ich habe der Dame klar und deutlich den Auftrag gegeben, die Urkunde beim Notar anzufordern und an mich weiterzuleiten.
Eine Erklärung oder Rechtsbelehrung dazu fand nicht statt, sie hat mir das Dokument nur mit einem 3 zeiler weitergeschickt, ebeso hat sie es mit einem 3zeiler angefordert ( was ich auch hätte tun können, es aber aus verschiedenen Gründen nicht getan habe).
Damit war der Auftrag erledigt und ein weiteres Vorgehen von mir erst mal nicht geplant bis ich den Inhalt des Dokuments gelesen habe und ich eine Entscheidung getroffen habe / hätte.
So wurde ihr das auch gesagt.
Ich habe auch ( koncludentes Handeln) keinen weiteren Termin mehr in ihrer Kanzlei vereinbart.
Wie dem auch sei, aus meiner Sicht handelt es sich um ein einfaches SChreiben, das mit 0,3 abgerechnet werden kann, wenn überhaupt.
Wie seht ihr das? |
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| tadpole |
Liebe leon!
Du hast enormen Kampfgeist, nur irgendwann muss jeder mal Luftholen können, und das wurde Dir in letzter Zeit nicht wirklich "genehmigt"!
Und bei SO WAS, hey da steht man doch da und WEISS da stimmt was gewaltig nicht, aber was tun! OHNMACHT die Folge, oder ?!? Ich zumindest hätte mich absolut ohnmächtig im totalen (inneren) Chaos verloren ...
also mach Dich mal nicht so klein, denn Du bist ganz und gar nicht klein, und Du hast ja sogar bereits den Kampf eingeleutet, ein paar Std. oder auch Tage zum "abkühlen", hey!!! also DAS wirst Du Dir wohl "genehmigen" können, ich wüsste niemand der da maschinenartig fungieren/agieren würde/ könnte!!!
Und wenn so ne machtgeile saudoofe Truller meint sich hier ihre geldgeile narzisstische B*fr**d*g*ng auf fremde Kosten ein"stehlen" zu müssen....GRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRR
noch dazu hat die d*mm* *** den Dreizeiler sicher von ihrer armen Sekretärin verfassen lassen...
also, es ist gut, daß Du Unterstützung durch Deinen Mann hast, aber macht Dich nicht so klein! Ich glaube nicht, daß Du nichts bewirkst, nur manchmal bedarf es, wie gesagt, EINER VERSCHNAUFPAUSE, und das betrifft jedes humane Wesen, und ist in keinster Weise ein Anzeichen "nichts bewirken zu können"...nix pauschalisieren hier liebe leon
ATMEN
und ruhig mal ne Aufgabe an den Liebsten abgeben/ abtreten!!!
Da bleiben wir mal dran, :trost2: :meditate:, daß Du doch auch mal atmen MUSST
t.
P.S. Ich und Kampfgeist, pruuuust, ich bin wohl eher Meister im Mundaufmachen, vielleicht etwas fähig zum Fremdmotivieren....
Du solltest lieber mal ansehen, was Du bisher alles geleistet und geschafft hast, und das bereits innerhalb der letzten paar Wochen (ich sag nur so nebenbei mal Vorstellungsgespräch...und DAS so by the way! Hut ab!) |
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| bambam |
Meine Güte, leon, du kriegst es wirklich knüppeldick. Juristisch kann ich dir nicht weiterhelfen, aber ich habe vor einiger Zeit gesehen, dass es Foren mit Rechtsberatung von gestandenen Rechtsanwälten gibt. Leider habe ich mir keinen Link gespeichert, aber eine Suchmaschine hilft dir bestimmt weiter.
Halt die Ohren steif! :herz:
Liebe Grüße, bambam
Beitrag ergänzt um 23:44 Uhr:
Ach ja, diese Forenberatung, die ich gesehen habe, war kostenlos und die juristischen Antworten auf Fragen kamen sehr schnell.
b. |
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| soul_of_freedom |
Oh je, das hört sich für mcih auch ziemlcih überzogen an die rechnung. ich würde es auch mal über die Verbraucherzentrale versuchen, da geschehen oft wahre Wunder, wenn die sich einmischen. Vor allem kostet das nichts, und hilft hoffentlich weiter.
Liebe Grüße
soul of freedom |
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| engeline |
Liebe Leonidensucher,
ich bin kein Rechnungsprofi, schon gar nicht im Zivilrecht, also muss das folgende nicht stimmen, aber Mühe gebe ich mir gerade schon: :denken:
Punkt 1, nämlich dass Ihr Euch habt das Berliner Testament von der Rechtsanwältin mündlich erklären lassen, müsste nach § 34 RVG mit höchstens 190 € zu veranschlagen sein: http://bundesrecht.juris.de/rvg/__34.html , da in "Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses" für den Fall tatsächlich nichts vorgesehen ist und Ihr Verbraucher, also normale Menschen, keine Geschäftskunden oder so, seid. Wenn die Anwältin dies gar nicht geltend gemacht hat in der Rechnung, sondern wegen Abs. 2 und der anschließenden Anforderung des Schriftstücks beim Notar eine Gebühr nur dafür und dann aus dem Streitwert von 60.000 € berechnet hat, sagt mein "Gebührenrad", dass dies 1.123,00 € wäre. Also wenigstens etwas günstiger als Deine Rechnung.
Erfahrungsgemäß bringt es mehr, am Streitwert herumzukritteln, als an der Höhe des Berechnungsfaktors. Ich vermute, dass das mit dem Grundstückswert zusammenhängt? Versucht das doch noch mal festzustellen!
Grundsätzlich gilt im Umgang mit Rechtsanwälten leider dasselbe wie beim Kauf von egalwasauchimmer: Reinkommen, Händeschütteln :hand: und als erstes nach dem Preis fragen, ich hab da auch schon ganz böse Überraschungen erlebt, leider.
:listen: :trost:
Engeline |
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