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| giovanna |
denken das es wichtig ist für einige
Keine 2-jährige Wartezeit !!!
bei Beantragung einer neuen Therapie!
Forum - Forum des PiA-Netzwerkes
von PiA-Sprecherin des PiANo-Netzes am 23 Jul. 2008 14:26
Liebe PiA,
ich möchte Euch auf eine leider immer noch sehr verbreitete Fehlinformation hinweisen, die weder den Interessen der PatientInnen noch der PsychotherapeutInnen entspricht und nicht weiter durch PsychotherapeutInnen, Krankenkassen, Ausbildungsinstitute und renommierte Psychotherapieinformationsdienste wie den pid perpetuiert werden sollte.
Unter der Überschrift "Was passiert nach Ablauf der Sitzungen?" schreibt der pid unter http://www.psychotherapiesuche.de/f...antworten.html:
"Nach Beendigung einer Psychotherapie werden bei gesetzlich versicherten Patienten zunächst für 2 Jahre keine weiteren Sitzungen übernommen."
Diese Information ist FALSCH!!!
Richtig ist dagegen, daß es KEINE Zwei-Jahres-Frist in der Psychotherapie, die eine Behandlungspause in dieser Zeit erforderlich machen würde, gibt!
Siehe hierzu die Informationen des bvvp und der DGPT:
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Aus dem bvvp-Newsletter Ausgabe Nr. 01/07, 16.01.07
Zweijahresfrist für psychotherapeutische Behandlung?
Zuletzt in der PP-Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes ging es um die sogenannte
2-Jahresfrist und eine "Richtigstellung" durch Benedikt Waldherr,
Vorstandsmitglied des bvvp-Bayern. Karl Seipel, vhvp-Mitglied und KV-Gutachter
ließ auch uns folgende Richtigstellung der Richtigstellung zukommen:
Es gibt keine Zwei-Jahres-Frist in der Psychotherapie, die eine
Behandlungspause in dieser Zeit erforderlich machen würde, wie so viele
Kollegen leider immer wieder glauben.
Der Satz auf dem Formblatt PTV 2 ist zugegebenermaßen etwas irreführend. In
den gesamten Psychotherapie-Vereinbarungen gibt es nur eine Passage, die sich
auf einen Zwei-Jahres-Zeitraum bezieht. Damit ist gemeint, dass nach
Durchführung einer Therapie auch eine Kurzzeittherapie gutachterpflichtig ist,
selbst dann, wenn der Therapeut von der Gutachterpflicht befreit ist, "es sei
denn, dass zwischen dem Abschluss der Therapie und dem Zeitpunkt der
Antragstellung ein Zeitraum von mehr als 2 Jahren liegt" (PT-V: Teil C § 11
(4)). Erst nach zwei Jahren ist also eine erneute Kurzzeittherapie ggf. wieder
von der Gutachterpflicht befreit.
Das bedeutet, dass bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation
selbstverständlich innerhalb dieses Zwei-Jahres-Zeitraumes eine weitere, auf
jeden Fall gutachterpflichtige Kostenübernahme für Kurzzeittherapie oder auch
für eine Langzeittherapie beantragt werden kann.
Quelle: Karl Seipel, Meinhard Korte, vhvp-Rundbrief, Dez. 06
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Aus dem DGPT-Mitgliederrundschreiben 4/07:
Das bedeutet also, dass, wenn vor Ablauf von zwei Jahren eine an sich
gutachterfreie (die Befreiungsvoraussetzungen gem. Abschnitt III. Ziff. 2
Psychotherapie-Richtlinien sind erfüllt!) Kurzzeittherapie beantragt wird,
diese gutachterpflichtig wird.
Es ist allerdings zu vermuten, dass die Gutachter in diesen Fällen höhere
Anforderungen an die Darstellung des Antrags als bei Erstanträgen stellen
werden und insbesondere fragen werden, warum bei der vorangegangenen Therapie
der angestrebte Erfolg nicht erzielt wurde.
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Grüße!
Nordrheinisches PiA-Netz "PiANo-Netz":
http://de.groups.yahoo.com/group/PiANo-Netz/
l.g.
giovannas |
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| keyla |
Liebe Giovannas,
:danke: fürs Einstellen. Das ist eine sehr wertvolle Information!
Liebe Grüße
Keyla
(die schätzungsweise zwei Drittel der Therapie schon mit Bearbeitung der Folgeschäden der vorherigen Therapie verbringen wird) |
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| leonidensucher |
poah! danke giovannas!!!!! meine stunden sind bald um und ich hatte echt Grusel und Sch**ss, was dann ist!!!
DANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKENDANKNKNKNKEEEEEEE |
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| hella |
:danke: Giovannas!
Ist ja immer gut, wenn man so wichtiges Wissen mit anderen teilt!
:winken: Hella |
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| axio |
Hallo liebe Giovannas,
danke für die Information!! :)
Da muss ich dann ja doch mal mit Thera reden, ab wann er meint, dass weitere Thera ok wäre für ihn und ab wann er meint, dass die Krankenkasse wieder etwas genehmigt... :)
LG und nochmals danke,
Axio |
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| eisfuchs |
liebe giovannas,
vielen dank für diese wertvolle info! meine kr*nk*nkasse hat das auch so behauptet, wie es fälschlicherweise immer weitergegeben wird. mit dem neuen wissen wäre ich dann ganz anders gewappnet, wenn es mal wieder soweit wäre.
danke.
lg eisfuchs |
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| cocoon29ab |
Hallo Giovannas,
hm* kann man das irgendwo "richtig" schwarz auf weiß finden? Also so ganz offizielle Seiten? Nicht falsch verstehen. Finde das sehr wichtig und danke fürs einstellen. Ich stecke seid 4 Monaten in dem Dilemma. 100 Stunden voll, 2 Jahre Wartezeit...Der Gutachter soll es nicht mal für nötig erachtet haben sich zu verabschieden. Einfach eben 100h voll. Momentan bezahle ich selbst, weiß aber nicht wie lange ich das kann. Meine Rente liegt ja nun auch unter der Armutsgrenze.
Meine Psychiaterin erzählt mir öfters Birger Dulz( ein Arzt der auch Bücher veröffentlichte) hat gesagt... die KK muss bezahlen, so lange wie nötig... das kann ja nicht sein... etc. bla bla...
Aber anstatt sich bei der KK darum zu kümmern regt sie sich nur bei mir darüber auf. Was soll ich denn machen? Deswegen wäre es gut so etwas "offiziell" zu haben. |
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