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Persönliches Budget zur Teilhabe - Klicken Sie HIER um das ursprüngliche Thema anszusehen

    hella
    Ein herzliches Hallo an alle!

    Ich habe gerade in einer Zeitschrift was gelesen über ein Modellprojekt, welches einige Jahre in Deutschland lief, das zum Ergebnis hatte, dass ab dem 1.1.2008 Menschen, die Leistungen zur Teilhabe beziehen, diese nun auch in Form eines persönlichen Budgets beziehen dürfen. Mit dem Effekt, dass sie nun Geldleistungen beziehen können (statt Sach- oder Dienstleistungen) und wohl halbwegs selbst entscheiden können, wofür sie dieses Geld ausgeben.
    Im Internet kann man auch einiges googeln dazu, aber es ist alles ellenlang und für mich ziemlich unverständlich.
    Gibt es hier jemanden, der mir verständlich erklären kann, wann genau man einen Anspruch auf solche Leistungen hat? Ich kann mit dem Terminus "Menschen mit Behinderungen bzw. Menschen, die von solchen bedroht sind", nicht so viel anfangen. Und wie ist es mit solchen eventuellen Ansprüchen, wenn man zeitlich befristet EU-Rente bezieht?

    Herzliche Grüsse, hella
    engeline
    Liebe Hella,

    ich kann Dir im Moment auch nur auf die Schnelle einen weiteren Link nennen:

    http://www.deutsche-rentenversicher....html__nnn=true

    Er führt immerhin zu kostenloser und hoffentlich kompetenter Beratung. Wenn Du schon EU-Rente beziehst, dürftest Du behindert im Sinne des SGB IX sein oder mindestens von Behinderung bedroht (chronisch krank länger als 6 Monate). Kurz gesagt. Das persönliche Budget soll Leistungen zur sozialen und beruflichen Reha ersetzen und Dir mehr Selbstbestimmung verschaffen. Es in Anspruch zu nehmen, setzt ohnehin umfangreiche Beratung im Einzelfall voraus.

    Ich hoffe, dies war hilfreich. Und, wie Yggdrasil mal formulierte: behindert, aber nicht bescheuert! Nur Mut!

    Engeline
    hella
    Danke Engeline,

    im Moment bin ich schon zu müde, aber morgen werde ich gleich mal den Link durchforsten. Immerhin weiss ich jetzt ja schon mal, wie ungefähr das mit der "Behinderung" gemeint ist.

    Und Yggdrasil hat Recht: behindert, aber nicht bescheuert ist schon mal ein guter Ansatz. Getreu diesem werde ich mal wieder bei der Rentenversicherung rumnerven, denn mit denen rupfe ich gerne Hühnchen. Was da manchmal los ist.... :nono:

    Mal sehen, ob ich morgen nach dem Lesen schlauer bin.

    Vielen Dank schon mal, von hella
    hella
    Hallo in die Runde,

    nun habe ich den Link zur Rentenversicherung mal durchgestöbert. Aber habe ich was dazugelernt? Nun ja, irgendwie nicht.

    Eine Frage, die sich bei mir jetzt noch dazu ergibt, dass es offentlich einen Unterschied gibt zwischen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am sozialen Leben. Bei der RV kann ich (verständlicherweise) nur etwas erfahren zum Thema "Arbeitsleben". Das kommt für mich aber nicht in Frage, da ich nicht arbeitsfähig bin derzeit.
    Was beinhaltet denn "Teilhabe am sozialen Leben" oder wie immer das offiziell heissen mag? Und ist meine Vermutung richtig, dass dafür dann die Rentenversicherung nicht zuständig ist?

    Ob sich damit hier jemand auskennt?

    Fragt sich hella :winken:
    engeline
    Liebe Hella,

    heute mit ein wenig mehr Zeit, aber immer noch nur mit dem nackten Gesetzestext, ein wenig Erfahrung aus anderem Bereich, aber ohne Kommentierung:

    1) der Rentenversicherungsträger ist tatsächlich nicht zuständig für Leistungen der sozialen Reha, sondern nur die gesetzliche Unfallversicherung, die Kriegsopferversorgung (nicht lachen, damit auch die Träger der Opferentschädigung!), träger der Jugendhilfe und der Sozialhilfe. - §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, 6 SGB IX.

    2) Wenn Du einen Antrag beim falschen Träger stellst, muss der den Antrag innerhalb von 14 Tagen entweder an den richtigen Träger abgeben oder vorleisten an Dich, wenn Dir Leistung zusteht. - § 14 SGB IX.

    3) In allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es gemeinsame Servicestellen aller Träger, die Dein Anliegen in gedeihliche bürokratische Bahnen lenken sollen - § 23 SGB IX.

    4) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Dir auch als formal Arbeitsunfähiger zustehen. Beispiel: Wenn Du als Dachdeckerin vom Dach fällst und Dir etwas bleibendes holst, bist Du arbeitsunfähig für den Beruf der Dachdeckerin. Du kannst aber rehabilitationsfähig werden für den Beruf der Bürokauffrau. Also hier nicht auf Beratung verzichten, falls Dich da etwas interessiert - §§ 33 ff. SGB IX.

    5) Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 55 ff. SGB IX) sind "insbesondere" (also evtl. auch noch etwas anderes, was dem Gesetzgeber gerade nicht einfiel) Versorgung mit anderen als den üblichen Hilfsmitteln (Brille, Hörgerät, Krücke usw.), heilpädagogische Leistungen für kleine Kinder, Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt (Hör- und Sprachbehinderte), Wohnungsumbauten, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, z.B. der Behindertenfahrdienst ins Kino oder zur Teilnahme an Veranstaltungen mit Nichtbehinderten.

    Fazit: Der Gesetzgeber hat unsere Art, behindert zu sein, eher nicht im Blick gehabt. Wenn Du Dir vorher überlegst, welche Art Unterstützung Du brauchst, kann ich mir aber vorstellen, dass eine Servicestelle ernsthaft darüber nachdenkt, vor allem wegen des Wörtchens "insbesondere".

    Falls Du dann ein konkretes Problem hast, frag mich gerne auch über PM!

    Engeline
    pic
    Frag doch mal beim Integrationsfachdienst in Deiner Stadt nach....die sind doch Profis bezüglich Fragen der beruflichen Eingliederung
    maja
    hella
    Hallo Pic,

    danke für den Tipp. Ich habe in der Zwischenzeit schon herausgefunden, dass das alles für mich nicht in Frage kommt und es daher ad acta gelegt.
    Aber vielleicht kann jemand mit der gleichen Fragestellung Deinen Tipp gut gebrauchen.

    Liebe Grüsse,
    hella