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Krankenkassenforderung - Klicken Sie HIER um das ursprüngliche Thema anszusehen

    windfeder
    Hallo!

    Ich hab mal eine Frage.

    Ich hab überraschend Post von meiner ehemaligen Krankenkasse bekommen. Sie stellen eine Forderung über 45 € bezüglich der Zuzahlung eines stationären Krankenhausaufenthalts 2002.

    Alles klar, nach 5 Jahren kommen die mir mit sowas!?

    Nun weiß ich gar nicht wie damals die Regelungen waren, und ob das alles überhaupt rechtens ist.
    Keine Ahnung wie ich das rauskriegen kann.

    Hat jemand irgend einen Tipp für mich?


    liebe Grüße
    Windfeder
    shawnee
    Hallo windfeder,

    habe mal gegoogelt. Solche Dinge verjähren nach drei Jahren zum Jahresende.
    Also, nach Adam Riese: per 31.12.2005.
    Ruf die doch einfach mal ganz blöd an.
    Und warum die sich erst jetzt melden.

    Lg
    Shawnee
    luna_nora
    Hallo windfeder :winken:

    Ich war auch vor einem Jahr stationär in einer Klinik und hab erst ein halbes Jahr später die Abrechnung von meiner Krankenkasse bekommen.

    Das ist die Eigenbeteiligung pro Tag glaube ich.

    Bei mir waren das allerdings 140 €.

    Mir kommt das nach 5 Jahren aber ein bisschen lang vor... :ueberleg:

    Ich würde einfach die Krankenkasse mal anrufen und nachfragen, was das soll? Wofür die das haben wollen und eventuell mit Thera? (falls du einen hast) sprechen. Die kennen sich da auch aus.

    Hoffe jedenfalls für dich, dass sich das schnell wieder regelt.

    Ganz liebe Grüße

    luna_nora :bunny:
    yggdrasil
    Also generell müssten das neun Euro pro Tag gewesen sein.

    Wenn Du im KH warst, hättest Du längst zahlen müssen, sofern nicht schon andere krankenhausaufenthalte im gleichen Jahr gewesen sind und insgesamt 28 Tage die Zuzahlung schon geleistet wurde.

    Ein Tag im Krankenhaus ist extrem teuer, auch ohne OP oder irgendwas.

    Da sind 9 Euro wirklich nicht zuviel verlangt.

    Ich weiß nicht, wann die Forderung verjährt, kann sein, dass Shawnee recht hat.

    Ich kann nachvollziehen, wenn man kein Geld hat und das jetzt ein Problem ist - Krankenkasse anrufen, wie man was regeln kann.

    Gruß, Yggdrasil
    finchen
    Hallo windfeder,

    es ist wie shawnee schon gschrieben hat das das ganze nach drei jahren ablaufen tut, AUSNAHME:

    Du hast schon mal einen Zahlungsaufforderung innerhalb der drei Jahre bekommen. Wenn du diesen beiseite gelegt hast aus welchem Grund auch immer und ihn dann vergessen haben solltest (kann passieren) dann können sie auch nach fünf jahren noch kommen.

    Allerdings finde ich es fragwürdig das sie sich gar nicht gemeldet haben in dieser Zeit.
    Vielleicht haben sie das verschusselt und sind dann selber schuld.

    LG Finchen
    windfeder
    Also ich hatte da angerufen und die meinten, sie hätten order jetzt alle noch ausstehenden Forderungen einzufordern.
    Die Tante mit der ich gesprochen hat,hat es so hin gestellt, nach dem Motto man hätte irgendwann die Sache eingestellt. Was ja so viel heißen soll, wir haben irgendwann aufgehört, sie zur Zahlung aufzufordern.
    Das kann ich mir aber überhaupt nicht vorstellen. Ich hab immer gezahlt. Zumal ich 2 Monate später nochmal im Krankenhaus war, und 81 € wohl bezahlt habe. Das passt doch alles nicht zusammen.
    Außerdem,war ich damals arbeitslos und bezog nach dem zweiten Aufenthalt, Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn da noch Forderungen offen gestanden hätten, dann hätten sie es mir doch wohl über dem Weg abgeknöpft.
    Aber wie soll ich mich noch daran erinnern, oder entsprechendes belegen?

    Und das alles pünktlich zu Weihnachten. :nono:
    wotan
    Hallo Windfeder,
    Du solltest Dich nicht einschüchtern lassen.
    Es lautet nicht umsonst sinnbildlich "im Zweifel für den Angeklagten". Will sagen, die Krankenkasse muss im Ernstfall nachweisen, dass sie Dich angemahnt haben. Solch Nachweis funktioniert nur bei Einschreiben oder mit Zustellurkunde. Alles andere kann auf dem Postweg verloren gehen und wäre somit verjährt nach BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist" .
    Lass Dich nicht einschüchtern, nur weil die geschlafen haben.
    Lieben Gruss Wotan
    yggdrasil
    Hallo,

    ich melde mich noch einmal, Du kannst bei deiner Krankenkasse anrufen und die fragen, wann Du 2002
    in zuzahlungspflichtigen Aufenthalten warst.

    Auch das Jahr 2001 (sofern Du über den Jahreswechsel stationär warst) ist interessant.

    Die haben deine Daten, dann kannst Du nachzählen, ob Du bereits für 28 Kalendertage im Jahr bezahlt hast oder nicht, bzw. Dir die Berechnung erklären lassen.

    Gruß, Yggdrasil
    windfeder
    Hallo!

    Vielen Dank für eure Antworten! :winken:

    Also es waren nur 14 Tage.
    Aber ich bin mir sicher, dass für den ersten Aufenthalt nie eine Zahlungsaufforderung ergangen sein kann, oder es wurde irgendwie mit dem Krankengeld verrechnet, das ich nach dem zweiten Aufenthalt von der K.kasse bezog.

    Aber wie gesagt, nach fünf Jahren, kann ich mich daran beim besten Willen nicht erinnern. :ueberleg:

    liebe Grüße
    Windfeder
    yggdrasil
    Hi Du,

    ich bin gerade etwas durcheinander - sry, kann sein, dass es nur für 14 Tage gewesen ist.

    Ja, hab eben nochmal nachgeschaut, müsste 2002 nur für 14 Tage zu leisten gewesen sein.

    Ab 2004 waren es dann wohl 28 Tage.

    Dann rufst nochmal an und sagst, Du hast deine 14 Tage damals bereits gezahlt gehabt.

    Damit wäre das dann vom Tisch.

    Allerdings wurde das recht sicher nicht mit dem Krankengeld verrechnet.

    Es kann auch sein, dass das Krankenhaus das Geld einzieht, bei mir war das z.B. mal so.

    Da man gesetzlich dazu verpflichtet ist diese Zuzahlung zu leisten, sollte man das auch tun, denn sonst ist das Solidaritätsprinzip einer gesetzlichen Krankenkasse zwecklos und jeder kann jede Krankenbehandlung die er braucht etc., selbst zahlen.

    Gruß, Yggdrasil