Forum-VerletzteHelfer
Forum-VerletzteHelfer Forum-VerletzteHelfer Archive > Alltägliches und Besonderes bewältigen > Rund ums Thema Arbeit
 
Schwerbehinderung - Klicken Sie HIER um das ursprüngliche Thema anszusehen

    reginald
    Hallo Ihr Lieben,

    meint Ihr man kann mit 50% schwerbehindert eingestuft werden wenn man mit Phobien, Zwängen
    und Borderline belastet ist ?

    Über ein Feedback würde ich mich freuen
    Gruß
    Reginald
    cosmea
    Hallo Reginald !
    Soweit ich weiß reicht das für ca. 70 %.
    Einfach versuchen und wenns zuwenig wird Widerspruch einlegen (lassen).
    Lieben Gruß
    Cosmea
    birdy
    Hallo, ich habe wegen meiner somatischen Störung Anfang 90 30 Prozent erhalten, daraus wurden nach erneuter Prüfung allerdings nur noch 10 Prozent.
    Ich hatte die allerdings auch eine andere Diagnose
    Dissoziative Bewegungsstörung, Angstzustände......
    Aber es ist gut einfach mal einen Antrag zu stellen, abzuwarten was passiert, und IMMER einen Widerspruch einzulegen.....
    Das war das eine.......
    was man mir damals nicht gesagt hatte, ist die Sache mit dem Opferentschädigungsgesetz.
    Dort gibt es auch eine Prozentuale Einteilung, die allerdings nicht viel mit den Prozenten der Schwerbehinderung zu tun haben.
    Wünsche dir für dein Vorhaben viel Glück!!!
    LG
    alisea
    hallo Reginald!
    Versuchen würde ich es auf jeden Fall.
    Warst Du wegen der Diagnose evt. schon (mehrere Male) in der Psychatrie? Ist Deine Arbeitsfähigkeit davon betroffen?
    Hast Du einen Psychiater/Therapeutin/Arzt der das Gutachten dementsprechend schreibt?
    Viel Erfolg wünscht
    Alisea
    reginald
    Hallo ,

    vielen Danke für eure Antwotten!
    Ich bin nicht selber der Betroffene, sondern mein
    Sohn (28).
    Er hat seine Ausbildung zum Fachinfornmatiker imletzen Jahr gemacht und abgeschlossen, wurde noch
    4 Monate beschäftigt und dann entlassen.
    Jetzt ist er fat 1 Jahr arbeitslos.
    Ich meine wenn ihm die Schwerbedinderung bescheinigt
    wird, steht er arbeitsrechtlich besser da.
    Natürlich beeinträchtigen ihn seine Krankheiten
    im Beruf. Er traut sich auch nichts zu, hat sich deshalb einen "Billig-Job" gesucht, geht in einer
    Küche spülen.Das Arbeitsamt weiß nicht , dass er krank ist.

    Viele Grüße
    Reginald
    leonidensucher
    reginald, nein.

    ih habe jetzt nur den letzten beitrag gelesen, aber wenn er schwerbehindert ist und sich um eine stelle bemüht, muss er natürlich bei gleicher Eignung eingestellt werden, ABER die meisten Personale meiden schwerbehinderte- und dann weise mal eine Ungleichbehandlung nach..