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Vom Krankengeld in die EU-Rente? - Klicken Sie HIER um das ursprüngliche Thema anszusehen

    hella
    Hallo Ihr Lieben,

    ich wende mich an Euch, um Erfahrungen zu einem Thema teilen zu können, was offensichtlich ziemlich komplex ist.

    Ich bekomme seit fast einem Jahr Krankengeld (inkl. einer 6 wöchigen Wiedereingliederung, die erfolglos beendet wurde). In diesem einen Jahr war ich 2x zu einem stationären Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik. Dies hat viel gebracht, aber leider meine Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt. Diese ist aus Therapeutensicht zwar irgendwann wieder denkbar, aber eben nicht jetzt. Und es könnte sein, dass ich den Zeitpunkt des Aussteuern des Krankengeldes erlebe und immer noch nicht arbeitsfähig bin. Dazu kommt, dass mir von meinen Therapeuten angeraten wurde, nicht in meinen alten Beruf zurückzugehen, weil das zumindest im Moment, nicht so schlau wäre. Das sehe ich momentan auch so.

    Ich habe mich, auf Anraten der Rehaberaterin der Krankenkasse, mal etwas näher mit dem Thema EU-Rente befasst und herausgefunden, dass ich schon seit Jahren die Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderung erfülle. Ich Dussel habe das aber nicht gewusst, einfach immer mehr meine Arbeitsstunden reduziert und mich finanziell eingeschränkt. Das bedeutet, dass ich im Moment natürlich auch nicht viel Krankengeld bekomme. Hm. Schwamm drüber.

    Was soll ich nun machen? Ich möchte irgendwann wieder arbeiten gehen, aber zuletzt haben mich schon 20 Stunden pro Woche vollständig überfordert. Das sehe ich also in der nächsten Zeit nicht. Ist es sinnvoll, einen Antrag auf EU-Rente zu stellen? Und wenn ja welchen? Denn im Moment erfülle ich die Bedingungen für eine volle Rente, ich habe aber mitgekriegt, dass die Bearbeitung der Anträge so lange dauern kann, dass ich dann vielleicht die Anforderung nicht mehr erfülle. Müsste ich dann einen neuen Antrag auf halbe Rente stellen?
    Und wenn ich so einen Antrag stellen würde, sollte ich es doch vermutlich eher bald tun, oder? Eben weil es so lange dauert.

    Oder ist es sinnvoller offiziell in die Arbeitslosigkeit zu gehen? Ich befinde mich, auch wenn das Krankengeld ausläuft, in einem ungekündigten Arbetitsverhältnis.

    Ich hoffe, das war jetzt nicht alles völlig konfus. Und bin gespannt, ob jemand von Euch mir was raten kann.

    Liebe Grüsse,
    hella
    tageslicht
    hallo liebe hella,
    ich kenne mich nun nicht so sehr damit aus habe aber damals von meiner hausärztin mal gehört das wenn man rente einreicht das man da nicht wieder so schnell rauskommt.
    hm du sagst ja das du irgentwann wider arbeiten möchtest.kann auch sein das ich nun veraltete informationen habe und mit EU das so wie so anders ist.
    ich kann dir nur den rat geben das wenn du wider arbeiten möchtest,dich genaustens zu informieren wie man von dem rentenantrag wider weg kommt,wenn er einmal durch ist.
    ich hoffe das dir einige guten rat dazu geben können.
    ganz viel glück und liebe grüße
    tageslicht
    hella
    Liebe Tageslicht,

    meine derzeitigen Informationen sind, dass man aus der EU-Rente, solange sie nicht für ewig bewilligt wird, eben auch leicht wieder rauskommt. Möglicherweise idas das bei der Altersrente etwas anderes. Ich werde mich parallel ohnehin noch um mehr Infos kümmern und das dann auch fragen.
    Aber sinnvoll klingt das schon, denn eigentlich ist diese Rente ja u.a. dazu gedacht, Leuten, die momentan nicht voll arbeiten können, etwas Puffer zu verschaffen, so dass sie weniger arbeiten müssen. Der Rententräger müsste doch froh sein, solche Leute wieder gehen zu lassen. Oder ist das jetzt zu logisch und daher am Verwaltungsleben vorbei?

    Liebe Grüsse, hella
    hella
    Ach, Du Schande.

    Ich ahnte es ja, dass das schwierig ist, aber so schwierig, dass keiner mehr einen Tipp hat?! Oje, da ziehe ich mich mal warm an und kucke mal, was ich an Infos sonst so bekommen kann.

    Liebe Grüsse,
    hella
    yggdrasil
    Hallo Hella,

    da Du ungekündigt bist, kommst Du danach erst einmal in eine Übergangsphase und erhälst ALG I für eine befristete Dauer.

    Dazu musst Du Dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit persönlich vorstellen.

    Normalerweise erhälst oder hast Du schon erhalten? einen Brief über das Ende der Krankengeldzahlung von deiner Krankenkasse mit dem Du dort vorstellen kannst, am besten rufst Du dort mal an.

    Lass Dich nur nicht kündigen!!

    Gruß, Yggdrasil
    hella
    Hallo Yggdrasil!

    Doch noch eine Antwort, wie schön.

    Ist es denn sinnvoller in diese Übergangsphase zu gehen (ALG 1), als Rente zu beantragen? Ich finde ja unlogisch, arbeitslos zu sein, da ich es ja formal nicht bin und dem Arbeitsmarkt doch gar nicht zur Verfügung stehe, da ich dann ja krank sein werde.
    Und war wäre, wenn diese Übergangsphase zu Ende ist und es immer noch nicht geht mit dem Arbeiten? Hartz IV?

    Ziemlich verwirrt, hella
    schmetterling
    Hallo Hella,

    wenn ich dir einen Rat geben darf, dann warte der Dinge die da kommen oder stelle einen Antrag auf EU - Rente.
    Es gibt ein Für und Wider:

    1. Bei Antragstellung wird entweder pauschal abgelehnt, aber da gehste gleich in Widerspruch.
    Meistens wird dann geprüft ob dir eine Rente auf befristete Dauer oder auf unbefristet gewährt wird.
    Berechnet wird hier auch dein Einkommen in den letzten 12 Monaten. Von dieser Grundlage wird dir ein prozentualer Anteil gezaht.

    Bist du nach Ansicht einer Kommission für mindestens 3 Stunden arbeitsfähig, bekommst du eh nur Teilerwerbsminderungsrente.

    2. Warte bis du evtl. arbeitslos bist, es sei denn du kannst den Druck der AA nicht aushalten.
    Stelle dann einen Antrag auf EU, das Prozedere ist genau das gleiche. Aber du bist halt noch eine Weile sozial abgesichert über das ALG I.

    Bist du befristet EU, dann entscheidst du nach Ablauf ob du einen Neuantrag stellst oder wieder arbeiten gehen kannst.

    Bist du unbefristet EU, dann bist du sozial abgesichert und entscheidest selbst, was und ob du später noch etwas machen möchtetst, allerdings wird dein Einkommen auf die Rente angerechnet.

    In jedem Falle würde ich dir Raten - stelle einen Antrag - entscheide nur zu welchem Zeitpunkt.

    Ich hoffe dir etwas geholfen zu haben.

    LG
    Schmetterling
    yggdrasil
    Hallo,

    dann schaut die AfA, ob Reha in Betracht kommt, wenn nicht, Antrag auf EU.

    Der Vorteil (bei normaler EU) - das ALG I ist noch Stück höher als die EU-Rente.

    Die Nahtlosigkeitsregelung nach §125 SGB III:

    § 125
    Minderung der Leistungsfähigkeit
    (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich der Leistungsgeminderte wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch einen Vertreter erfolgen. Der Leistungsgeminderte hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist.

    (2) Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen unverzüglich auffordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn der Arbeitslose durch sein Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.

    (3) Wird dem Arbeitslosen von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer Maßnahme zur Rehabilitation Übergangsgeld oder eine Rente wegen Erwerbsminderung zuerkannt, steht der Bundesagentur ein Erstattungsanspruch entsprechend § 103 des Zehnten Buches zu. Hat der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen nach Satz 1 mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder einen Dritten gezahlt, hat der Bezieher des Arbeitslosengeldes dieses insoweit zu erstatten.

    Gruß,

    Yggdrasil
    hella
    Hallo Schmetterling, hallo Yggdrasil!

    Danke für die Antworten, obwohl ich im Moment nicht so recht weiss, ob ich jetzt besser Bescheid weiss oder verwirrter bin. Ich versuch es mal.

    Wenn ich warte, bis 1,5 Jahre um sind (ungefähr im Herbst), dann werde ich arbeitslos und bekomme ALG I, obwohl ich formell einen Job habe. Die Höhe des Geldes bemisst sich, meines Wissens, nach dem letzten Verdienst.
    Die AfA wird dann prüfen, ob ich eine Reha machen sollte oder gleich EU beantragen oder erst Reha und als Ergebnis EU beantragen oder arbeiten gehen. Das Letzte kommt mit Sicherheit nicht in Frage.
    Der Vorteil wäre, dass ich eine Zeit lang ALG beziehe, was höher zu sein scheint als eine EU-Rente.

    Oder ich beantrage EU. Ich dachte, dass sich die Höhe nicht nach dem letzten Verdienst richtet, sondern davon abhängt, was man beim Rententräger eingezahlt hat. Und die Höhe dessen kann ich auf meiner Rentenauskunft (oder wie das heisst, was man da immer zugeschickt bekommt) einsehen.
    Der Vorteil wäre, dass ich vor der AfA Ruhe habe, aber vermutlich dann weniger Geld hätte.

    Ist das richtig?

    Gibt es da einen Königsweg? Rein finanziell sollte man dann doch den Weg über die Arbeitslosigkeit wählen, oder?
    Und was ist übrigens dann, wenn man EU-Rente bekommt, diese aber sehr niedrig ist, was bei einer teilweisen EU ja mit Sicherheit so ist. Wahrscheinlich auch bei der vollen. Kriegt man dann von der AfA noch Geld dazu oder vom Sozialamt. Oder ist genau das der Grund, lieber ALG I zu beziehen, solange es möglich ist, statt EU-Rente?

    Oh Mann, ist das kompliziert!

    Liebe Grüsse, hella
    yggdrasil
    Hi,

    bei deiner ersten Frage: Ist das richtig?

    Würde ich so mit "Ja" beantworten.

    Yggdrasil
    hella
    Hallo Yggdrasil!

    Ja, na dann habe ich ja immerhin schon mal etwas begriffen. Auch wenn es lang gedauert hat.

    Vielen Dank für Eure Hilfe bis hierher.

    Liebe Grüsse, hella
    schmetterling
    Hallo Hella,

    ja es ist alles ganz schön verwirrend, aber auch wieder einfach.

    Die Berechnung der LVA oder BFA die du hier offensichtlich meintest sind Mitteilungen über deine Rentenpunkte und momentanen Bezüge der ALTERSRENTE - diese hat aber nichts mit der EU - Rente zu tun.
    Ideal wäre es, hättest du noch eine BU - Versicherung abgeschlossen, denn dann könntest du BU und EU kassieren.

    Bedenke bei allem was du tust, es geht um dich, um deine Gesundheit, die gibt dir niemand wieder. Wenn du krank bist, bist du krank.

    Bei Teil - EU, kannst du bis zu einer gewissen Höhe dazu verdienen und bist sogar verpflichtet dazu, denn dann hängt dir die Arbeitsagentur trotzdem im Nacken.

    Bei EU die nicht ausreichend ist, gibt es doch idialer Weise das Grundsicherungsgesetz, danach beantragst du eine Grunsicherung und bekommst entweder einen Betrag und kannst dann auch noch GEZ ruhen lassen z.B. oder du bekommst Wohngeld, Lastenausgleich oder was auch immer dir zusteht.

    Na, nun etwas Schlauer? Frag ruhig, wenn ich kann helf ich gern.

    LG Schmetterling
    hella
    Hallo Schmetterling,

    ich habe gerade nochmal nachgesehen. Auf diesen Briefen steht nicht nur der Betrag, den ich bei einer Altersrente kriegen würde, sondern auch der einer EU-Rente. Zumindest bei der BfA steht das mit dabei. LVA weiss ich nicht.

    Eine BU-Versicherung habe ich leider nicht. Hm, blöd.

    Was Du darüber geschrieben hast, dass es um meine Gesundheit geht - ja, das sollte man sich bei solchen Überlegungen immer mal wieder ins Gedächtnis zurückrufen. Habe ich gerade noch mal. Danke für den Anschubs.

    Wenn EU nicht ausreicht (was so ist), dann gehe ich ja auch gerne arbeiten nebenbei, so viel wie es halt geht. Und solange es nicht geht, kommt dann Grundsicherung usw. in Frage - das ist dann wieder Sozialamt, oder?

    Im Moment scheint es mir tatsächlich das Beste, erstmal arbeitslos zu werden und dann eben alles andere.... ach je, da werde ich sicherlich noch häufiger mal drüber nachdenken müssen und nochmal fragen. Wo Du es schon so anbietest. Vielen Dank dafür.

    Erstmal wieder mit Infos abgefüttert,
    hella
    schmetterling
    Hallo Hella,
    freut mich dir etwas helfen zu können.
    Grundsicherung ist nicht unbedingt Sozialamt, sondern Grundsicherungsamt. Je nach Kommune gibt es unterschiedliche Bezeichnungen dafür. Mal nennt man dieses Am ARGE, mal Jobcenter, mal Grundsicherungsamt. Egal wie es bei dir heißt, das Amt wo du Unterstützung zur Grundsicherung beantragst - also landläufig Hartz IV genannt - beantragst du deinen Bedarf.

    Wünsch dir ein schönes Wochenende Schmetterling
    hella
    Ihr Lieben,

    ich aktiviere hier mal den Thread, weil es eigentlich immer noch um die gleiche Sache geht, auch wenn mittlerweile einige Zeit vergangen ist.

    Das ist passiert: ich habe im April einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Was man da alles so erleben kann, kennen die meisten sicherlich, ich werde hier darüber kein weiteres Wort verlieren, ausser: u n g e h e u e r l i c h !
    Zum dem Antrag ist bis jetzt (natürlich) noch nichts entschieden. Parallel habe ich von der Krankenkasse erfahren, dass Mitte September das Krankengeld ausläuft. Und ich mich beim Arbeitsamt melden soll. Als ich die KK anrief, um zu fragen, ob ich das denn wirklich müsste und warum, gab es nur einige Formsätze aus dem letzten Kurs "Kundenverwirrung" und sonst nichts. Die Dame hatte schon mal keine Ahnung.

    Ich bin nach wie vor in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, kann in den Job zurück, wenn ich denn will. Ich werde aber auf längere Zeit noch weiterhin krankgeschrieben sein und das ist (meiner Meinung nach) auch richtig so, weil ich es im Moment nicht schaffe, zu arbeiten.
    Sollte die Rente mal bewilligt werden, dann würde ich gerne ein paar wenige Stunden arbeiten gehen, soviel wie ich halt kann. Das wie und wo ist auch schon geregelt und geklärt.

    Muss ich mich nun trotzdem beim Arbeitsamt melden? Und wenn ja, stimmt es, dass ich das einige Zeit vor Ablauf des Krankengeldes machen sollte, damit ich Mitte September dann auch Geld bekomme, falls die Rentenversicherung sich immer noch nicht entschieden hat? Und wenn ich mich melde - was wollen die von mir? Sind das reine Formalia oder Begutachtungen usw.?

    Ich wäre sehr froh, wenn mir dazu jemand irgendwas sagen könnte. Vielleicht gibt es ja jemanden, der in diesem Irrsinn noch durchsieht.

    Liebe Grüsse, hella
    engeline
    Liebe Hella,

    schau mal auf diesen Link: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/, das ist das Gesetzbuch für die Arbeitsagentur, vielleicht hilft Dir das weiter. Wenn Du § 19 SGB III anschaust, bist Du als behinderter Mensch (im Sinne des SGB IX, wenn Deine ... seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher Deine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist :rolleyes: ) berechtigt, Leistungen von der Arbeitsagentur zu erhalten, die sich dann aus dem siebten Abschnitt, also ab § 97 SGB III ergeben.

    Kommst Du damit so klar? Ich bin kein Spezialist für die Verzahnung von Ansprüchen gegen Krankenkasse, Arbeitsagentur und Rentenversicherung, aber wenn Du dazu noch eine Einzelfrage hast, schaue ich gerne, ob ich sie lösen kann! Du hast recht, Sozialversicherung ist der W*hnsinn :rolleye2: :ziegel: .

    Mir scheint es danach so, dass Du Dich auf jeden Fall bei der Arbeitsagentur melden solltest, weil es gar nicht so sehr um eine Anschlussfinanzierung an das Krankengeld gehen wird, sondern sich alle höchst bürokratisch :D um Deine Wiedereingliederung bemühen werden.

    Liebe Grüsse, Engeline
    hella
    Danke, liebe Engeline,

    habe Deinen Eintrag zwar gleich gelesen, aber erst jetzt bequemt sich der Rechner, mal wieder zu funktionieren. Ich werde ihn nochmal aus dem Fenster werfen und dann soll er nicht sagen, ich hätte ihn nicht gewarnt. Grumpf.

    Ich werde mir den Link mal ansehen, wenn etwas mehr Ruhe ist. Danke dafür.

    Mittlerweile habe ich am Telefon auch rausgefunden, dass ich mich wohl melden muss bei der AA, aber es geht um Formalia. Das finde ich nicht so dramatisch. Begutachtungen und ähnliche Aktionen könnten mich aus der Bahn kegeln, aber so wird es wohl gehen.
    Und dann wollen wir mal sehen, ob sie mich wiedereingliedern wollen, womit ich auch rechne, obwohl doch die behandelnden Ärzte mich jetzt gerne weiterhin nicht arbeiten sehen wollen.
    Es bleibt spannend.

    Wenn ich das durchgeackert habe und Fragen habe, komme ich gerne auf Dein Angebot zurück.

    Liebe Grüsse, hella
    :winken:
    engeline
    Liebe Hella,

    hoffentlich bin ich nicht wieder zu überstülpend, in meinem Drang, die Welt zu retten :Peinlich: , sag mir bitte rechtzeitig, wenn die Lektüre von Gesetzestexten Dir über den Kopf zu wachsen droht, ja?

    Ich kann mir gut vorstellen, dass, weil Dein Arbeitsplatz ja gesichert ist, es sich tatsächlich letztlich um eine Formalie handelt, dass die AA nur sichergehen will, weil ein Bürokrat niemandem vertraut, da könnte ja jeder kommen :ziegel: .

    Viel Glück
    Engeline :hand:
    hella
    Liebe Engeline,

    ne, mir hast Du da nichts übergestülpt. Ich versuche die Dinge zu lesen und zu verstehen und wenn es nicht klappt, dann weiss ich ja, wen ich fragen kann, grins.

    Ich hatte nur einfach viel zu tun in den letzten Tagen, dazu noch morgen eine Hochzeitsfeier und nächste Woche in den Urlaub. Da geht halt manches drunter und drüber.

    Vielen Dank für den Hinweis mit den Bürokraten. Ist nicht so mein Metier. Lerne aber gerne hinzu.

    Liebe Grüsse, hella
    hella
    So, gestern habe ich einen Brief der Rentenversicherung bekommen, dass sie mir für ein Jahr eine EU-Rente zubilligen. Ich hatte mich, ehrlich gesagt, auf noch mehr Schwierigkeiten eingestellt und war entsprechend überrascht. So kann das also auch gehen. Erstmal ist das natürlich gut so, das freut mich. :)

    Bezüglich des Arbeitsamtes habe ich jetzt dann herausgefunden, dass ich mich grundsätzlich dort nicht mehr melden muss, weil der Rentenbescheid vor der Aussteuerung des Krankengeldes ergangen ist. Sollte man mit der Rentensumme unter dem Hartz IV-Satz liegen, dann muss man beim Jobcenter ALG II beantragen. Wenn die das nicht bewilligen, dann muss man mit deren Ablehnung zum Grundsicherungsamt und dort Grundsicherung beantragen. So lautet die jetzige Auskunft.

    Bezüglich des Meldens beim Arbeitsamt bin ich natürlich froh, da drum rumgekommen zu sein. Wobei die Rentensumme leider nicht hoch genug ist, dass ich davon leben könnte. Wird mir das Jobcenter bzw. Grundsicherungsamt wohl nicht erspart bleiben. Seufz. Na ja, das wird schon irgendwie.


    Erstmal weiter Informationen sammeln.....

    Hella
    engeline
    Hallo, Hella,

    willkommen zurück!

    wie schön, dass es mit der EU-Rente so geklappt hat, selbst wenn Du noch die Runde über ALG II oder Grundsicherung drehen musst. Lass Dich nicht zu sehr nerven von der Bürokratie, damit Dir das :insel: -gefühl nicht zu schnell verloren geht.

    Hoffentlich wirst Du in dem Jahr gesund genug, um wieder arbeiten zu können und zu wollen.

    Engeline
    hella
    Hallo in die Runde!

    Ich habe jetzt herausgefunden (und auch schon erfolgreich beantragt), dass man als Empfänger von EU-Rente, die nicht ganz niedrig ist, aber eben auch zum Leben nicht ganz reicht einen Anspruch auf Wohngeld hat. Obwohl in deren Zetteln steht, dass man als Rentner davon explizit ausgenommen ist. Wer immer das versteht, aber es ist so. Die Wohngeldstellen wissen darüber Bescheid und in meinem Falle konnte die Dame schon bei einem Telefonanruf kurz überschlagen und herausfinden, dass ich einen Anspruch darauf habe. Und heute habe ich schon die Bewilligung bekommen.

    Das wollte ich als Tipp mal anfügen.

    Liebe Grüsse, hella