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Wie finde ich heraus, was ich wirklich tun möchte?/Aussteuerung KG - Klicken Sie HIER um das ursprüngliche Thema anszusehen

    yggdrasil
    Hallo Ihr,

    ich hatte schonmal einen Antrag auf Umschulung gestellt, der wurde abgelehnt, weil ich noch gar nicht so weit bin, um richtig arbeiten gehen zu können. Weiß auch nicht, wann das vielleicht mal soweit ist.

    Ich sehe ziemlich schwarz derzeit für meine zukunft, dabei möcht ich es gar nicht.

    Mein Krankengeld läuft zwar "erst" in etwa neun Monaten aus, aber wie läuft es dann weiter?

    Ich bin noch in einem Beschäftigungsverhältnis, dass werde und will und kann ich nicht weiterführen.

    Was gibt es dann? Ich schätze mal Arbeitslosengeld ist dann doch auch nicht oder? Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Antrag auf Rente mit 23? Mag ja für viele was ganz tolles sein, für mich eher das Gegenteil.
    Oder bin ich dann Hartz IV Empfänger?

    Oh je, habe da echt keine Ahnung von. Ich hoffe mal, dass sich was tut bei mir, aber wenn es nicht so ist in den restlichen Monaten? Habe mir auch Medikamente wieder besorgt, und hoffe, dass die so in zwei Wochen auch mal ein bißchen anfangen zu wirken, dann geht´s au zur Therapeutensuche; nur jetzt nach zwei Jahren verschiedener Therapien (ich weiß, manche von Euch halten das sicher für wenig) sehe ich nicht, dass die Zwänge so in wenigen 8 Monaten soweit reduziert sind, dass ich normal arbeiten und leben kann.

    Tja, und dann wäre da noch die Frage, wie ich mich selbst entdecken kann; wozu ich wirklich Lust habe beruflich? Natürlich kann ich jede Menge Praktika machen, nur ?? Ach ich weiß nicht...

    Mmh... komsicher Tag heute.

    Grüße an Euch.
    shawnee
    Hallo yggdrasil,

    wenn Dein Arbeitsverhältnis während Deiner Krankheit endet (Kündigung durch den AG), erhälst Du nach Aussteuerung des KG Arbeitslosengeld.
    Kündigst Du, droht die eine 3-monatige Sperre.

    Wie mir die Dame erklärte, gibt es da eine Sonderfallregelung, die besagt: wenn die KK sich weigert, über die 78 Wochen hinaus KG zu zahlen, bekommt man Arbeitslosengeld bis zu 6 Monate.
    Ist man dann über diese Zeit hinaus krank, muss man eine Reha machen oder Rente einreichen.
    Ich war zur Reha und Erwerbsunfähigkeitsrente (befristet auf ca. 2 Jahre) bekomme ich nicht, weil mir 7 Beiträge fehlen.
    Um Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten, muss man 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren geleistet haben (400-Euro-Basis, Arbeitslosigkeit, Krankheit etc. gehören NICHT dazu).

    Das Arbeitsamt will natürlich wissen, ob man tatsächlich arbeitsunfähig ist und beauftragt den "Ärztlichen Dienst" des AA ein Gutachten zu erstellen; dafür holen sie sich bei sämtlichen Ärzten, Kliniken, Rentenversicherungsanstalten etc. Gutachen ein. Das dauert.....
    Ich habe das alles so machen müssen.
    Und hänge wie in einem Loch, denn ich wurde vom MDK der KK für gesund befunden (nach Aktenlage) und mußte mich - trotz Widerspruch - beim AA melden.
    Damit mir ja nichts abhanden kommt.

    Bei der Leistung des Krankengeldes mußt Du aufpassen; es zählen alle Zeiten mit, in denen Du während der letzten drei Jahre wegen derselben Krankheit krankgeschrieben warst!!
    Also, bei mir war's so; mir wurden 8 Wochen insgesamt abgezogen: die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom AG und zwei Wochen im November des Jahres vor meiner Erkrankung, die ich auch am Arbeitsplatz gefehlt habe.

    Was kannst Du sonst machen?
    Gute Frage...ich stehe vor dem selben Problem.
    Ich würde alles arbeiten, nur nicht zurück in eine Buchhaltung.
    Aber, mit 41 sieht das alles schon ganz anders aus, als mit 23...
    Vielleicht kannst Du zusammen mit einer neuen TherapeutIn herausfinden, was Du machen möchtest.

    Viele Grüße
    Shawnee
    cocoon29ab
    Hallo yggdrasil*
    der Sonderfall lautet §125 SGB III. Ein Paragraph für sogenannte Erwerbsgeminderte.
    Das mit den 6 Monaten wurde mir wiederum anders gesagt. Ich hatte ja im märz nach dem Paragraphen 125 beantragt und erhielt die Auskunft, dass ich das Geld maximal bis zum Erlöchen meines Anspruchs erhalte (sprich bei mir waren es 12 Monate). Jetzt habe ich wiederum nach § 125 bantragt und habe dem Bescheid innerhalb von 3 Tagen! bekommen. Mein Anspruch sind jetzt 311 Tage, das sind mehr als 6 Monate. Es sind die Tage die ich bis erreichen von einem Jahr noch übrig hatte.Gleichzeitig habe ich Rente beantragt. Der Paragraph besagt ja auch, dass geprüft wird ob man Reha bantragen muss oder Rente...
    Wenn du die Vorraussetzungen der Zuständigkeit deines Rententrägers erreicht hast, erkundige dich doch dort. Es gibt ja einige Möglichkeiten.... zur Wiedereingliederung, berufliches Trainig und auch RPK. Das wird von denen bezahlt (Vorraussetzungen beachten!). Oder gehe zur Rentenberatung um herauszufinden ob du die Vorraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllst. Da gibt es offene Beratungszeiten.
    Warte bloß nicht bis dein Geld ausläuft. Das ist dann Stress pur...
    lg cocoon29ab
    yggdrasil
    danke ihr beiden,

    das beruhigt mich schon einmal ein ganzes stück, denn ich will nicht so ganz ohne was da stehen.
    zumal ich halt auch in besseren zeiten mal nen kredit aufgen. habe, der halt jetzt immer zurückgezahlt werden muss.
    aber mit 60% vom netto geht das dann erstmal noch, muss mich dann ranhalten damit das klappt. werde mich da erkundigen, wie es in meinem fall wäre, mich beunruhigt sowas immer total - da ist dann gleich die ganze existenz gefährdet.

    _Vielen Lieben Dank Ihr beiden.